Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Solange der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird, bleiben diese Einkünfte aber steuerfrei. Für die Jahre 2013 und 2014 beläuft sich der Sparerpauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 EStG auf 80
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) ist einer der größten
überregionalen Lohnsteuerhilfevereine in der Bundesrepublik Deutschland und besteht seit 1969.